Grad der Behinderung (GdB) bei CI

Der Weg ist das Ziel

Gutachterliche Beurteilung von CI-Trägern

Im Rahmen einer Facharbeitsgruppe wurden am 17. März 1998 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit speziellen Sachverständigen und Betroffenen die bisherigen Erfahrungen nach CI-Implantation eingehend erörtert. Daraus ergaben sich wichtige Erkenntnisse, die Sie hier nachlesen können.

Verweisen Sie bei Korrespondenzen und Verhandlungen mit Ihrem Versorgungsamt bezüglich des GdB auf diesen Text, bzw. lesen Sie den ausführlichen Text der Niederschrift und die Anhaltspunkte für ärztliche Gutachtertätigkeit. Der GdB darf wegen des CIs nicht zurückgestuft werden!
 

TIPP:

Vor Gericht sollten die Eltern argumentieren, dass es im Alltag viele Situation gibt, wo das CI abgelegt werden muss, Z.B. Badewanne und diese einzeln begründen.

Ein Vergleich mit Rollstuhlfahrern ist angebracht: Niemand käme auf die Idee einem Gelähmten, der einen Rollstuhl bekommen hat, den GdB zu beschneiden.

Auch das CI ist eine Prothese!

Kleine Lauscher

Hessische Elterninitiative zur lautsprachlichen Förderung hörgeschädigter Kinder e. V.

www.kleine-lauscher.de

info@kleine-lauscher.de

 

20.02.2002

 

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