Gutachterliche Beurteilung von CI-Trägern
Im Rahmen einer Facharbeitsgruppe wurden am 17. März 1998 im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit speziellen
Sachverständigen und Betroffenen die bisherigen Erfahrungen nach
CI-Implantation eingehend erörtert. Daraus ergaben sich wichtige
Erkenntnisse, die Sie hier nachlesen können.
Verweisen Sie bei Korrespondenzen und Verhandlungen mit Ihrem
Versorgungsamt bezüglich des GdB auf diesen Text, bzw. lesen Sie den
ausführlichen Text der
Niederschrift und die
Anhaltspunkte für ärztliche Gutachtertätigkeit. Der GdB darf wegen
des CIs nicht zurückgestuft werden!
TIPP:
Vor Gericht sollten die Eltern argumentieren, dass es im Alltag viele
Situation gibt, wo das CI abgelegt werden muss, Z.B. Badewanne und diese
einzeln begründen.
Ein Vergleich mit Rollstuhlfahrern ist angebracht: Niemand käme auf
die Idee einem Gelähmten, der einen Rollstuhl bekommen hat, den GdB zu
beschneiden.
Auch das CI ist eine Prothese! |