„Kann man Hörgeräte von Kindern gegen Verlust und
Beschädigung versichern?“ - So die Anfrage einer Mutter. Wir
recherchierten und geben den nicht ganz einfachen Sachverhalt an Sie
weiter:
Ja, es gibt solche Versicherungen, die auch nicht sehr hoch sind.
Bei einem Schadensfall bei gesetzlich Krankenversicherten, holen die
sich eine neue Verordnung von ihrem HNO-Arzt und die Krankenkasse zahlt.
Die Versicherung deckt eine Eigenbeteiligung von 508 € pro Ohr ab, so
dass dem gesetzlich Versicherten keine Mehrkosten entstehen.
Privat Krankenversicherte müssen diese 508 € / pro Ohr allerdings selbst
zahlen. Hier deckt die Versicherung die Restkosten.
Akustiker, die dem Pro-Akustik-Verband angehören, bieten solche
Versicherungen an; zu finden unter www.proakustik.de.
Pro-Akustiker arbeiten mit der AXA-Versicherung zusammen.
Sollte Ihr Akustiker Ihnen nicht weiterhelfen können, empfehlen wir,
sich mit der AXA-Versicherung direkt in Verbindung zu setzen, um eine
individuelle Lösung zu finden. |
Kleine Lauscher
Hessische Elterninitiative zur lautsprachlichen Förderung
hörgeschädigter Kinder e. V.
www.kleine-lauscher.de
info@kleine-lauscher.de
05.01.2003
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