Versicherung von Hörgeräten

Der Weg ist das Ziel

„Kann man Hörgeräte von Kindern gegen Verlust und Beschädigung versichern?“ - So die Anfrage einer Mutter. Wir recherchierten und geben den nicht ganz einfachen Sachverhalt an Sie weiter:

Ja, es gibt solche Versicherungen, die auch nicht sehr hoch sind.
Bei einem Schadensfall bei gesetzlich Krankenversicherten, holen die sich eine neue Verordnung von ihrem HNO-Arzt und die Krankenkasse zahlt.

Die Versicherung deckt eine Eigenbeteiligung von 508 € pro Ohr ab, so dass dem gesetzlich Versicherten keine Mehrkosten entstehen.

Privat Krankenversicherte müssen diese 508 € / pro Ohr allerdings selbst zahlen. Hier deckt die Versicherung die Restkosten.

Akustiker, die dem Pro-Akustik-Verband angehören, bieten solche Versicherungen an; zu finden unter www.proakustik.de.

Pro-Akustiker arbeiten mit der AXA-Versicherung zusammen.

Sollte Ihr Akustiker Ihnen nicht weiterhelfen können, empfehlen wir, sich mit der AXA-Versicherung direkt in Verbindung zu setzen, um eine individuelle Lösung zu finden.

Kleine Lauscher

Hessische Elterninitiative zur lautsprachlichen Förderung hörgeschädigter Kinder e. V.

www.kleine-lauscher.de

info@kleine-lauscher.de

 

05.01.2003