Kostenübernahme digitales Hörgerät

Der Weg ist das Ziel

Gesetzlich krankenversicherte Eltern können für ihr schwerhöriges (hier: 13-jähriges) Kind kein digitales Hörgerät (hier zum Preis von 3550 Euro) verlangen, auch wenn damit dem Schulunterricht „störungsfrei“ gefolgt werden kann. Ein Hörgerät mit (fast) gleichem Ergebnis (hier für 1800 Euro) reicht aus, da die Krankenkasse nun das medizinisch Notwendige bezahlen darf. Für Schule und Beruf sind gegebenenfalls andere Sozialleistungsträger zuständig (Sozialgericht Gelsenkirchen, S 17 KR 197/01)
 

Anmerkung der Kleinen Lauscher:

Wenn die Eltern ein medizinisches Attest vorlegen, das begründet, warum digitale Hörgeräte verordnet wurden, ist es möglich, dass die Krankenkasse mehr zahlt.

Kleine Lauscher

Hessische Elterninitiative zur lautsprachlichen Förderung hörgeschädigter Kinder e. V.

www.kleine-lauscher.de

info@kleine-lauscher.de

 

15.09.2002

 

 

 

 

 

Kostenübernahme der Hörgeräte

Der Weg ist das Ziel

„Unser Sohn ist eineinhalb und wir bekommen seine Hörgeräte nicht ersetzt. Was müssen wir tun?“
Mit dieser Anfrage kamen betroffene Eltern zu uns.

Folgendes haben wir in Erfahrung gebracht:

Es gibt einen Regelvertrag zwischen dem Bundesverband der Hörgeräte-Akustiker und den gesetzlichen Krankenkassen. Diesem Akustikerverband gehört fast jedes Akustiker-Geschäft an.

Leider ist dieser Vertrag veraltet und wird der neuesten Hörgeräte-Technik nicht mehr gerecht. Zur Zeit wird er überarbeitet. TKK und KKH haben aber einen Zusatzvertrag mit dem Bundesverband der Akustiker abgeschlossen, der einen Zuschuss zur neueren Technik und Zubehör regelt. Welches Zubehör für diesen Zuschuss mitgegeben wird, liegt ganz im Ermessen des einzelnen Akustikers.

Der alte Vertrag regelt, dass Batterien für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und die Ohrpassstücke voll gezahlt werden.

Bei beidohriger Hörgeräte-Versorgung zahlt die Krankenkasse einen Beitrag von 3.300 DM (was 1687,26 EURO entspricht) für beide Hörgeräte.

Alles, was darüber hinaus geht, muss aus der eigenen Tasche finanziert werden, es sei denn, man macht der Krankenkasse die Notwendigkeit für die bessere Technik deutlich. Die Wahl des Hörgerätes liegt ebenfalls ganz beim Akustiker.

Aber Vorsicht ist geboten: So würde ein eineinhalb-jähriges Kind zum Beispiel nicht von einem Spracherkennungsprogramm eines digitalen Hörgerätes profitieren. Keine Krankenkasse würde diese Mehrkosten übernehmen.

In jedem Falle sollten die Eltern darauf achten, vor der Entscheidung für ein Hörgerät die Kostenfrage mit dem Akustiker anzusprechen und zu klären.

Kleine Lauscher

Hessische Elterninitiative zur lautsprachlichen Förderung hörgeschädigter Kinder e. V.

www.kleine-lauscher.de

info@kleine-lauscher.de

 

15.02.2002