Richtlinien für Unterricht und Erziehung hörgeschädigter SchülerInnen

Der Weg ist das Ziel

(aus: Amtsblatt 8/00, 871ff)

1.2.Aufgaben und Ziele

„SchülerInnen sollen befähigt werden, sich zu mündigen und selbstbestimmten Mitgliedern der Gesellschaft zu entwickeln sowie sich in die Welt der Hörenden und in die Gemeinschaft der Hörgeschädigten einzugliedern. ... Dazu bedarf es der intensiven Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule.“ Ziel der schulischen Bildung ist es, den hörgeschädigten SchülerInnen möglichst umfassende Kompetenzen in Laut-, Schrift- und Gebärdensprache ... zu vermitteln.

„Für alle (!!! Anmerkung der Redaktion) hörgeschädigten SchülerInnen soll die Möglichkeit bestehen, die Fähigkeit zur Gebärdenkommunikation zu erwerben, so dass sie sich auch in einem hörgeschädigten Umfeld mitteilen können.“ (872)

1.5.3. Gemeinsamer Unterricht

„Voraussetzung für den Anspruch auf sonderpädagogische Förderung ist die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durch das Staatliche Schulamt im Allgemeinen auf der Grundlage einer sonderpädagogischen Überprüfung (§ Abs. 2 HSchG). Hörgeschädigte SchülerInnen werden, soweit keine zusätzliche Behinderungsform vorliegt, in der Regel mit einer der allgemeinen Schule entsprechenden Zielsetzung unterrichtet.“ (ebd. 874)

1.6. Personelle Qualifizierung und räumlich-sächliche Ausstattung

Da hörgeschädigte SchülerInnen auch mit Hörgerät und CI Schwierigkeiten haben; Nutz- und Störschall zu unterscheiden, ist es deshalb „notwendig, die Halligkeit der Klassenräume auf ein Mindestmaß zu reduzieren, um so raumakustische Bedingungen zu schaffen, die für die Unterrichtung von hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen geeignet sind.“ (ebd. 876)

[Leider werden diese Bedingungen nicht weiter spezifiziert. Anmerkung der Redaktion.]

1.7 Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs hörgeschädigter SchülerInnen erfordert eine umfangreiche Diagnostik, die neben der Überprüfung der Wahrnehmung im Hinblick auf schulische Erfordernisse ebenso die audiometrische Überprüfung, die Überprüfung der Motorik, die Verhaltensbeobachtung und eine Kind-Umfeld-Analyse beinhaltet. So ist gewährleistet, dass die Gesamtpersönlichkeit des Kindes in der Eingangs- und Verlaufsdiagnostik erfasst wird. Die Ergebnisse der Diagnostik finden im Förderplan Berücksichtigung.

  1. Überprüfung der Wahrnehmung auf schulische Erfordernisse: Der Wahrnehmung von Sprache und des Gedächtnisses für Sprache kommt eine besondere Bedeutung zu. Die grundsätzliche Kommunikationsbereitschaft des Kindes ist eine Voraussetzung für ein spontanes Gespräch. Hierbei müssen das Zeichensystem bei Sprachwahrnehmung und Sprachproduktion sowie die Qualität und die Quantität der Sprachproduktion besonders berücksichtigt werden, ebenso Grammatiktests geben dazu Aufschluss. Es ist zu berücksichtigen, dass die Normierung für hörende und nicht für hörgeschädigte Kinder gilt.
     
  2. Verhaltensbeobachtung: Das Verhalten des Kindes wird beobachtet. Reaktion. Ablenkung und Konzentrationsdauer sowie das Problemlösungsverhalten können durch die Beobachtung erfasst werden.
     
  3. Audiometrische Überprüfung: Die audiometrische Überprüfung dient der Erhebung pädagogisch relevanter audiometrischer Daten. Es stehen zuerst vereinfachte Hörmessverfahren bereit. die eine grobklassifizierte Vorauswahl ermöglichen. Bei den Kindern. bei denen der Verdacht auf eine Hörbeeinträchtigung besteht. Sei es peripheren oder zentralen Ursprungs, muss anschließend eine genaue Überprüfung erfolgen. Die Auswahl der Verfahren ist altersabhängig, abhängig vom hörtechnischen und pädagogischen Bedarf. Ein stichwortartiges Untersuchungsprotokoll gibt Auskunft darüber. Ob die gemessenen Werte realistisch sind und unter welchen Bedingungen sie gewonnen wurden.

Kleine Lauscher

Hessische Elterninitiative zur lautsprachlichen Förderung hörgeschädigter Kinder e. V.

www.kleine-lauscher.de

info@kleine-lauscher.de

 

01.10.2000

 

Information
Ein ganz wichtiger Text, den alle kennen sollten, die schulpflichtige hörbehinderte Kinder haben. Hier einige Auszüge. Auf Wunsch stellen wir Ihnen den gesamten Text gerne in Kopie zu Verfügung. Bitte melden Sie sich!